Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB)
für den Privatunterricht
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Baden-Württemberg für allgemeinbildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll 48 Stunden vor dem Termin bei der Lehrkraft erfolgen. Durch die Schuld des Schülers versäumte Stunden werden nicht nachgegeben oder erstattet.
Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen.
Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nach- bzw. vorgegeben, die Lehrkraft bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Sollte der Lehrkraft das Nach- bzw. Vorgeben nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet.